Pflichtangaben und Datenschutz

Die API erzwingt vor jeder Veröffentlichung einen Satz fachlicher Mindestangaben. Dieser Leitfaden erklärt, welche das sind und wie Sie sie befüllen.

Dieses Portal ist eine Demonstrationsumgebung. Die folgenden Hinweise beschreiben das Verhalten der API und ersetzen keine Rechtsberatung.

Energieausweis

Wer eine Immobilie bewirbt, muss die Kennwerte aus dem Energieausweis nennen. Die API prüft beim Veröffentlichen diese Felder am Objekt:

FeldPflichtBeispiel
energieausweis.artjaverbrauchsausweis oder bedarfsausweis
energieausweis.endenergiebedarf_kwhja118.4
energieausweis.energietraegerjafernwaerme
energieausweis.baujahr_anlagebei Bedarfsausweis1998
energieausweis.effizienzklasseja, ab Ausstellung 05/2014D
energieausweis.gueltig_bisja2031-04-30

Ein abgelaufenes gueltig_bis führt zu 422 mit grund: "abgelaufen". Bei denkmalgeschützten Objekten setzen Sie stattdessen energieausweis.befreiung: "denkmalschutz"; die übrigen Felder entfallen dann.

Provisionsangabe

Seit dem geteilten Provisionsprinzip beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher muss die Courtage im Exposé stehen und darf für die Käuferseite den Anteil der Verkäuferseite nicht übersteigen.

{
  "provision": {
    "kaeufer_prozent": 3.57,
    "verkaeufer_prozent": 3.57,
    "hinweis": "inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, verdient bei notariellem Kaufvertrag"
  }
}

Ist kaeufer_prozent größer als verkaeufer_prozent, lehnt die Veröffentlichung mit code: "provision_unzulaessig" ab.

Weitere Mindestangaben

Der Abschnitt pflichtangaben der Antwort von GET /exposes/{id} listet den geprüften Satz vollständig auf:

  • Objektart und Lage in ortsüblicher Genauigkeit
  • Wohn- beziehungsweise Nutzfläche und Zimmeranzahl
  • Kaufpreis oder Kaltmiete, bei Vermietung zusätzlich Nebenkosten und Kaution
  • Verfügbarkeitsdatum
  • Name und Anschrift des vermarktenden Maklerunternehmens

Interessentendaten und Löschfristen

Interessentendaten sind personenbezogene Daten. Die API kennt deshalb für jeden Interessenten ein aufbewahrung_bis, das beim Anlegen automatisch gesetzt wird:

SachverhaltVoreingestellte Frist
Anfrage ohne weiteren Kontakt6 Monate ab letzter Aktivität
Besichtigung stattgefunden12 Monate ab Termin
Selbstauskunft erteilt12 Monate, danach Pflichtlöschung
Vertrag zustande gekommen10 Jahre (handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung)

Nach Ablauf werden Datensätze nächtlich anonymisiert: Name, Anschrift und Kontaktdaten entfallen, die statistischen Merkmale bleiben erhalten.

Ein Löschverlangen setzen Sie sofort um mit:

curl -X POST https://api.maklerportal.example/v1/interessenten/int_71ab/loeschung \
  -H "apikey: $MAKLERPORTAL_API_KEY" \
  -H "Content-Type: application/json" \
  -d '{ "grund": "betroffenenrecht", "quelle": "e-mail vom 2026-08-18" }'

Fordern Sie Selbstauskünfte erst an, wenn ein Besichtigungstermin bestätigt ist. Vorher ist die Datenerhebung in aller Regel nicht erforderlich – und alles, was nicht erhoben wird, muss auch nicht geschützt und gelöscht werden.